O&O RegEdit Handbuch

O&O RegEdit 
Endbenutzer-Lizenzvertrag für O&O RegEditor

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) FÜR O&O REGEDITOR
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist VOR EINSATZ DES PROGRAMMS ein Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der Firma O&O Software GmbH (O&O) für das oben bezeichnete Softwareprodukt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden.
Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden.
Das Softwareprodukt wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.

WICHTIGER HINWEIS ZUR BEARBEITUNG DER MICROSOFT WINDOWS REGISTRIERUNGSDATENBANK (IM FOLGENDEN REGISTRY)

Bevor Sie Änderungen an der Registry vornehmen, sollten Sie eine Sicherungskopie der Registry erstellen und sich vergewissern, dass Sie die Registry wiederherstellen können, falls ein Problem auftritt.
O&O weißt ausdrücklich darauf hin, dass es für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung von O&O RegEditor verursacht werden, nicht verantwortlich ist. Änderungen an der Registry sollten nur durch erfahrende Anwender vorgenommen werden, die sich über die Konsequenzen der Änderungen bewusst sind. Eine fehlerhafte Registry kann die gesamte Systemstabilität beeinflussen und zum Absturz des Rechners führen oder diesen nicht mehr starten lassen. Darüber hinaus kann es zu Datenverlusten kommen.

1. Vertragsgegenstand, Systemvoraussetzungen
Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet.
O&O macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Lizenzgewährung
O&O gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, also nicht ausschließliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die Kopie der Software auf einem Computer zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems.

3. Lizenzentgelt
O&O verlangt für die Nutzung dieser Lizenz kein Entgelt. Für diese Lizenz und dieses Programm dürfen auch keine Entgelte von Dritten verlangt werden, sofern dies nicht explizit durch O&O gestattet wurde. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns, Sie finden unsere Kontaktdaten am Ende dieser Lizenzvereinbarung.

4. Beschreibung weiterer Rechte und Einschränkungen
Sie dürfen das Computerprogramm einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials nicht an Dritte veräußern, vermieten, verleasen oder verschenken. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung eines Kostenbeitrags beim Hersteller angefordert werden.
Die Entfernung eines Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert und der Lieferant trotz einer entsprechenden Mitteilung des Anwenders unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Programms entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Anwender die Beweislast.
Andere als die oben genannten Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die Verwendung durch Sie beschränkt und nicht nach außen hin irgendwie gewerblich verwertet werden soll.
Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Programmhersteller stehen, wenn der Programmhersteller die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Hersteller ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen.
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

5. Vertragsdauer
Die Einräumung der Lizenz erfolgt auf die Dauer der gesetzlichen Urheberrechtschutzfrist. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. Im Falle der Beendigung sind Sie verpflichtet, die Computerprogramm sowie alle Kopien des Computerprogrammes zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie das Computerprogramm einschließlich aller Kopien vernichten.

6. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
O&O macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von u.a. Urheberrechtsverletzungen haften, die O&O aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen oder der Gesetze durch Sie entstehen.

7. Änderungen und Aktualisierungen
O&O ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. O&O ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Software nicht bei O&O registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.

8. Gewährleistung und Haftung von O&O
O&O lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen für die Software ab. Die Software und jede zugehörige Dokumentation wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeder Art, weder ausdrücklich noch implizit, unbeschränkt eingeschlossen implizite Gewährleistung oder Gebrauchstauglichkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte. Das ganze Risiko, das aus der Benutzung oder der Leistung der Software heraus entsteht, wird von Ihnen getragen.

9. Beschränkte Haftung
Zu dem maximalen von dem zuständigen Gesetz erlaubten Umfang, haften O&O oder ihre Lieferanten in keinem für jede Art von vorsätzlichen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden jeder Art (Profitverlust, Geschäftsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder beliebige andere Vermögensschäden unbeschränkt eingeschlossen), die durch die Nutzung der Software, die Unfähigkeit, die Software zu nutzen, oder durch die gewährten oder nicht gewährten Support-Services entstehen, auch wenn O&O von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde. Die gesamte Haftbarkeit von O&O auf der Grundlage dieses Lizenzvertrages soll auf den größeren Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben oder auf 5,00 EURO beschränkt werden. Da einige Staaten und Jurisdiktionen den Ausschluss oder Einschränkung der Haftbarkeit nicht erlauben, könnte die oben genannte Einschränkung sich nicht auf Sie beziehen.

10. Zuständigkeit
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, vereinbaren wir das Landgericht Berlin als zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Falls Sie Fragen zu dem O&O Softwarelizenzvertrag haben oder O&O ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

O&O Software GmbH, Bülowstraße 66, 10783 Berlin, Deutschland
Tel. +49 30 991 91 62-00, Fax +49 30 991 91 62-99
Web: https://www.oo-software.com
E-Mail: info@oo-software.com